Welche Auswirkungen hat die Erneuerung der ELTIF-Verordnung?
☝ Die ursprünglich im Jahr 2015 veröffentlichte ELTIF-Verordnung hat sich seit ihrer Einführung nur langsam entwickelt, was auf mangelndes Anlegerbewusstsein, regulatorische Hürden, ein begrenztes Produktangebot und mangelnde Wahrnehmung seitens der Anlegenden zurückzuführen ist.
💡 Im Jahr 2020 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation vorgeschlagen, um Marktteilnehmende um deren Meinung und Verbesserungsvorschläge zu bitten. Auf Basis dieser Anmerkungen wurde im November 2021 der erste Änderungsvorschlag publiziert.
Die jüngste Erneuerung der ELTIF-Verordnung, welche im Jahr 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, führt mehrere Änderungen ein, die darauf abzielen, den Rechtsrahmen zu vereinfachen, die Anlegerschutzmaßnahmen zu verbessern und die Entwicklung einer breiteren Palette von ELTIF-Produkten am europäischen Kapitalmarkt zu fördern.
Die wichtigsten Änderungen sind:
🔸 Herabsetzung des Mindestanlagebetrags für einzelne Vermögenswerte von 10 Mio. € auf 1 Mio. €
🔸 Wegfall der Mindestanlagesumme pro Anleger:in – statt wie bisher 10.000 € pro Fonds
🔸 Sofern sie aufgrund ihrer Eigenschaften und Beschaffenheit bewertbar sind, kann in alle Sachwerte investiert werden
Insbesondere im Privatkundenvertrieb wird durch die Vereinfachung der Anforderungen eine Steigerung der Nachfrage erwartet, wobei die Auswirkungen im institutionellen Bereich durchaus geringer sind, aber auch hier zukünftig Interesse wecken sollten.
Unsere Ansprechpartner zur ELTIF-Verordnung 👉 Carsten Wittrock, Wolfgang Schlaffer, Norman J. Karrer, Manuel Hobisch, Tamara B., Fränk Hamélius, Anna Lena Giersbach, Eric M. Dölle, Daniel Schmid Perez, BankingHub by zeb
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Weitere Beiträge unserer Asset-Management-Themenwochen gibt es unter #assetmanagementzeb.
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