Risikomanagement

Schlüsselelemente für ein effektives Risikomanagement: MaRisk und SREP

Die stetige Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die Implementierung des "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) sind für Banken und Sparkassen unerlässlich, um wettbewerbsfähig und konform zu bleiben.

MaRisk: Ein qualitativer Leitfaden für das Risikomanagement in Banken, Leasingunternehmen und sonstigen Finanzdienstleistern

 

Herkunft & Evolution

Die MaRisk, die ihre Wurzeln in den Mindestanforderungen für Handelsgeschäfte (MaH, 1995), interne Revision (MaIR, 2000) und Kreditgeschäft (MaK, 2002) hat, dient als wichtiger Meilenstein in der Entwicklung des Bankenrisikomanagements in Deutschland. Dank der MaRisk hat die Deutsche Bankenaufsicht eine präzise Auslegung des § 25a KWG bereitgestellt, die durch ihre modulare Struktur geprägt ist und ständig den aktuellen Anforderungen und Neuerungen angepasst und weiterentwickelt wird.

 


Hauptfunktionen & Richtlinien

MaRisk agiert als zentraler qualitativer Leitfaden, der Banken bei der Festlegung ihrer Organisationsstruktur, ihres internen Kontrollsystems (IKS) und bei der Bestimmung spezifischer Rollen u.a. im Risikomanagement unterstützt.

Das Regelwerk beinhaltet essentielle Vorgaben zu Themen wie Auslagerung, IT-Richtlinien (BAIT) und Unternehmensfusionen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Prozessgestaltung/IKS, internen Revision und Compliance, oft als "Three lines of Defense" bezeichnet, um eine risikoadaptierte Strategie von Banken und Sparkassen zu fördern. Die adaptierte Implementierung dieser qualitativen Vorgaben basiert auf dem Prinzip der Proportionalität und bezieht die jeweilige Komplexität, den Risikogehalt der Geschäfte sowie die Größe des Instituts mit ein.

 

SREP

Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden haben den Auftrag, die Risikoexposition von Banken regelmäßig zu evaluieren und zu messen. Hierfür wurde der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) eingeführt – ein Prozess, der die jährlichen Aufsichtserkenntnisse zusammenfasst und Banken konkrete Handlungsempfehlungen zur Risikosteuerung gibt.

Zentraler Bestandteil des SREP ist die Bewertung der Position einer Bank im Hinblick auf Eigenkapitalanforderungen und wie sie mit Risiken umgeht, wobei dessen Ausgestaltung sich deutlich zwischen significants instituts (SI´s) und less significant instituts (LSI´s) unterscheidet.

Die stetige Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die Implementierung des SREP sind für Banken und Sparkassen unerlässlich, um wettbewerbsfähig und konform zu bleiben.

MaRisk & SREP – unser Beratungsangebot für Sie

Unterstützung bei der Integration neuer Anforderungen und stetigen Weiterentwicklung Ihrer MaRisk-Initiativen steht bei uns an erster Stelle. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir praxisorientierte Lösungen, die sowohl den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entsprechen als auch ein effektives Risikomanagement sicherstellen.

 

Unsere Expertise umfasst

  • MaRisk-konforme Organisationsveränderungen
  • Optimierung von Kredit- und Handelsabläufen
  • Fachliche Ausarbeitung von Risikomodellen und deren Datenbasen
  • Gezieltes, managementorientiertes Reporting für Aufsichtsorgane und Vorstandsmitglieder.
  • Dank tiefgehender Branchenkenntnisse und einem pragmatischen Ansatz vereint mit umfassender fachlicher Kompetenz, sind wir Ihr verlässlicher "partner for change".
  • Gemeinsam gestalten wir eine aufsichtskonforme MaRisk-Landschaft.

 

Modularer Aufbau – modulare Änderungen

Die Bankenaufsicht hat MaRisk bewusst modular gestaltet, um Anforderungen flexibel erweitern oder bestehende Module optimieren zu können. Die Anforderungen werden von den Aufsichtsbehörden top-down formuliert, von der Strategie und dem dazu gehörenden Strategie- und Planungsprozess bis hin zu den notwendigen Dokumentationen und Arbeitsanweisungen. Im Wesentlichen betreffen die detaillierten Anforderungen die Kredit- und Handelsprozesse sowie den gesamten Risikomanagementbereich.

MaRisk & SREP Beratung: Ihr Wegweiser durch das Finanzrisikomanagement

Seit Jahren ist die Gesamtbanksteuerung in Deutschland durch die Implementierung internationaler Regulierungsnormen in nationales Recht unter ständigem Anpassungsdruck. Die Umsetzung erfolgt dabei über die verschiedenen Revisionen der MaRisk.

In der aktuellsten, bereits siebten Revision der MaRisk, werden neben diversen Klarstellungen und kleineren Anpassungen vier Hauptthemen eingeführt:

  1. EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe & Überwachung: Diese Leitlinien umfassen den vollständigen Kreditzyklus. Hierzu zählen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung, detaillierte Vorgaben für die laufende Kreditüberwachung und das Pricing-Framework.
  2. Integration von ESG-Nachhaltigkeitsanforderungen: Ein umfassender neuer Bereich ist die Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien. Dies reicht von der Geschäftsstrategie über Kreditprozesse bis hin zum Reporting.
  3. Richtlinien für das Immobiliengeschäft: Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds hat die Bankenaufsicht spezifische Anforderungen für das Immobiliengeschäft formuliert. Diese reichen von der Trennung von Markt und Marktfolge bis hin zu Risikomanagement-Aspekten.
  4. Anforderungen für den Einsatz von Modellen: Im neuen MaRisk-Abschnitt AT 4.3.5 werden die Anforderungen explizit in den MaRisk verankert. Neben einer Modellinventur stehen Anforderungen an Datenqualität, Verständnis der Anwender und regelmäßige Modellvalidierungen im Fokus.

Für Banken und Sparkassen bieten wir eine gezielte Vorbereitung auf die Sonderprüfungen (gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG) an. Dies beinhaltet die Begleitung während der Überprüfungen und Unterstützung bei der anschließenden Umsetzung der Ergebnisse.