Alles neu in der PKV?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll novelliert werden – was das für die Private Krankenversicherung (PKV) bedeutet und welche Auswirkungen sich daraus für private Krankenversicherer ergeben.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll novelliert werden – was das für die Private Krankenversicherung (PKV) bedeutet und welche Auswirkungen sich daraus für private Krankenversicherer ergeben.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein zentrales Element der PKV-Tarifstruktur: Sie regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber privat versicherten Patient:innen und definiert die Gebührensätze für die Rechnungsstellung bei Voll- und Zusatzversicherten. Erstmals seit fast drei Jahrzehnten steht die GOÄ vor einer grundlegenden Überarbeitung. Die geplante Novelle stellt einen bedeutenden medizinischen wie abrechnungstechnischen Meilenstein dar – mit weitreichenden Folgen für die Private Krankenversicherung. Betroffen sind über 8,7 Millionen Privatversicherte, rund 31 Millionen Zusatzversicherte in der GKV sowie der gesamte Markt individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich versicherte Selbstzahlende.
Die geplante GOÄ-Reform bringt zahlreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen mit sich:
Nach Jahren intensiver Vorbereitung und Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband hat der 129. Deutsche Ärztetag im Mai 2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den gemeinsam entwickelten Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben und damit die Novellierung der GOÄ einzuleiten.
Damit ist der Weg frei für die nächsten Schritte zur Erneuerung des privatärztlichen Abrechnungssystems. Die Federführung für die weitere Umsetzung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium. Angesichts weiterer erforderlicher Abstimmungen bleibt der exakte Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen.
Die neue GOÄ bringt eine grundlegende Veränderung in der Abrechnungssystematik und den kalkulatorischen Grundlagen mit sich. So wird das bisherige Prinzip der Faktorsteigerung – etwa mit dem 2,3- oder 3,5-fachen Satz – durch ein neues System von Erschwerniszuschlägen ersetzt. Für die Produktentwicklung bedeutet das: Tariflinien, die bislang auf festen Steigerungssätzen basierten, müssen angepasst und die Kalkulationsmodelle entsprechend überarbeitet werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Auswirkungen der neuen GOÄ auf die Leistungsausgaben zu simulieren und die Leistungspolitik demgemäß gezielt anzupassen. Bundesärztekammer und PKV-Verband gehen auf Basis ihrer Begleitprognosen von einem Ausgabenanstieg von 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre aus.
Doch die Auswirkungen für private Krankenversicherer reichen weiter: Mit veränderten Arztrechnungen ändern sich auch die Anforderungen an Belegauslese und Dunkelverarbeitung von Leistungsansprüchen. Inputmanagement und Regelwerke sind entsprechend anzupassen. Auch die Sachbearbeitung steht vor einem Umbruch – nach Jahrzehnten vertrauter GOÄ-Strukturen erfordern neue Regeln Anpassungen in Prüfung, Prozessen und Schulung.
Es wird deutlich: Die GOÄ-Novelle bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich – nicht nur für Ärzt:innen und Patient:innen, sondern auch für Versicherer.
Wir sind überzeugt: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Übergang von der alten zur neuen GOÄ zu gewährleisten.
Weitere Einblicke zur GOÄ-Novelle und zu deren Relevanz für die Versicherungswirtschaft finden Sie in unserem aktuellen Beitrag in AssCompact.
Weitere Informationen: Pressemitteilung PKV-Verband und Bundesärztekammer
Stand: Juli 2025