Beratung Sonderprüfungen
Die richtige Vorbereitung auf eine Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG kann signifikant dazu beitragen, potenzielle Feststellungen und Risiken zu minimieren
Bei regional tätigen Kreditinstituten, darunter Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, wird in der Regel alle 8-12 Jahre eine Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG durchgeführt, bei der die Bankenaufsicht die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen überprüft.
Daher ist eine Sonderprüfung ein eher seltenes Ereignis, für das oftmals keine oder nur veraltete Erfahrungswerte vorliegen. Da zudem für die Vorbereitung in der Regel nur wenig Zeit bleibt, ist schnelles und gezieltes Handeln unerlässlich. Mit unserem Beratungsansatz unterstützen wir Sie umfassend – von der Prüfungsvorbereitung über die Prüfungsbegleitung bis hin zur Mängelbereinigung.
Darüber hinaus gewinnen neue regulatorische Anforderungen, wie IT/BAIT, Auslagerungen und Immobilieneigengeschäft, zunehmend an Bedeutung und werden ausführlich von der Aufsicht überprüft. Die Ergebnisse aus einer in den letzten Jahren deutlich verschärften Prüfungspraxis von BaFin/Deutscher Bundesbank haben direkten Einfluss auf die SREP-Zuschläge eines Instituts.