Das Financial Stability Board (FSB) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) erarbeiten weltweit kontinuierlich neue regulatorische Richtlinien. Dabei nehmen sie Erkenntnisse aus der makro- und mikroprudenziellen Überwachung sowie aktuelle gesellschaftspolitische Diskussionen in Betracht.
Die EU überführt globale Vorgaben durch das Trilog-Verfahren, dabei wird die Kommission, der Rat und das Parlament einbezogen. Hierbei werden vor allem die Capital Requirements Regulation (CRR) und die Capital Requirements Directive (CRD) berücksichtigt. Für detaillierte technische Richtlinien wendet sich die EU an die European Banking Authority (EBA) und entscheiden abschließend über die entsprechenden Ausarbeitungen.
Die Bankenunion und ihre Rolle in der EU-Aufsicht
Mit der Einführung der Bankenunion hat die EU die Aufsichtsstandards vereinheitlicht. Sie umfasst den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), das einheitliche Abwicklungsregime und die Vorschriften zur Einlagensicherung. Darüber hinaus sind Institutionen wie das Single Resolution Board (SRB) hervorgegangen, welche die Kompetenzen und Zuständigkeiten neu ordnen.
EZB-Aufsicht und ihre Schwerpunkte
Die Europäische Zentralbank (EZB) passt ständig ihre Prüfungsrichtlinien an, basierend auf aktuellen Aufsichtsprioritäten. Diese Prioritäten leiten sich aus Risikobewertungen, makroökonomischen Trends und Erfahrungen aus der Aufsicht, wie dem Supervisory Review and Evaluation Process (SREP), ab. Zuletzt hat die EZB ihre Prüfungsaktivitäten, einschließlich gezielter Überprüfungen von internen Modellen (TRIM), verstärkt.
Die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden
Zusätzlich zur EU- und EZB-Regulierung nehmen nationale Aufsichtsbehörden Anpassungen vor, um nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Hierbei wenden sie oft Prinzipien der EZB für signifikante Institute (SI) auf nicht-signifikante Institute (LSI) an, basierend auf dem Proportionalitätsprinzip.