Stellen Sie sich vor, eine Bank stellt fest, dass ihr Geschäft mit Baufinanzierungen boomt. Sie vergibt reihenweise Kredite, die Zahlen sehen super aus – und doch gibt es einige Jahre später ein böses Erwachen. Der Grund: Die finanzierten Gebäude habe eine schlechte Energieeffizienz. Bei einem CO2-Preis von aktuell 55 bis 65 Euro pro Tonne mag das noch verkraftbar sein. Steigt der Preis in den kommenden Jahren aber auf 200 oder 300 Euro pro Tonne, was Expert:innen für durchaus realistisch halten, werden die Emissionen zum Problem. Das Portfolio der Bank wird dann zu einer Belastung.
Im Kern möchte der Gesetzgeber Banken vor solchen bösen Überraschungen bewahren – und schreibt deshalb seit April dieses Jahres vor, dass Banken ESG-Risikopläne aufstellen müssen, um ökologische und soziale Risiken rechtzeitig zu erkennen. Diese regulatorische Pflicht ist Teil des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG), das die EU-Richtlinie 2024/1619 (CRD-VI-Richtlinie) in nationale Gesetzgebung überführt.
Den Banken bleibt also keine Wahl. Sie müssen die Vorgabe umsetzen. „Trotzdem“, sagt Simon Grimm, „sollten Institute das nicht als reine Pflichtübung begreifen.“ Ein fundierter ESG-Risikoplan sei die Basis für belastbare, strategische Entscheidungen. Grimm ist Expert Partner bei zeb und Spezialist für ESG-Themen. Derzeit unterstützt er mehrere Volks- und Raiffeisenbanken dabei, ESG-Risikopläne zu erstellen.
Für die Institute gibt es dabei mehrere Herausforderungen. Zum einen ist das Gesetz zwar seit April in Kraft, die Umsetzung aber noch Neuland und eine entsprechende Vorlage des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) noch ganz frisch. Gleichzeitig kann das Thema jederzeit zum Teil einer Sonderprüfung durch die Aufsichtsbehörden werden. „Wir empfehlen deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und keine Zeit zu verlieren“, so Grimm.
Auch mit unvollständigen Daten ist eine Erfassung möglich
Zum anderen ist das Thema komplex – und die Datenbasis in vielen Fällen unvollständig. „Oft muss erstmal eine Datensammel- oder Ankaufstrategie entwickelt werden, um diese Lücke zu füllen“, so Grimm. Die gute Nachricht aber ist: Die bisherigen Praxisprojekte zeigen, dass eine belastbare strategische Erfassung der ESG-Risiken auch unter nicht idealen Ausgangsbedingungen möglich ist – wenn pragmatisch priorisiert und methodisch sauber verdichtet wird.
zeb hat dafür ein strukturiertes Vorgehen entwickelt. Zunächst wird im Rahmen einer Gap-Analyse ermittelt, wie weit die Integration von ESG in das Risikotragfähigkeitskonzept (ICAAP) und das Risikomanagement bereits fortgeschritten ist und wo die größten Lücken bestehen. Vorhandene Szenarioanalysen werden dann in Richtung langfristiger und dynamischer Resilienzanalysen weiterentwickelt. So entsteht ein belastbarer Rumpf-Risikoplan. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit dem Institut bewertet, priorisierte Maßnahmen abgeleitet und in eine realistische Umsetzungslogik übersetzt. Ergänzend werden geeignete Key Risk Indicators (KRIs) für das Monitoring definiert und die Integration in die Governance sichergestellt. Typischerweise lässt sich das gesamte Projekt innerhalb von acht bis zwölf Wochen umsetzen.
Das Ergebnis ist nicht nur ein ca. 50 bis 100 Seiten langes Dokument, das vom gesamten Vorstand unterschrieben wird und die regulatorischen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. „Während der Erstellung wächst auch das Know-how in Bezug auf die Erfassung, richtige Einschätzung und aktive Steuerung von ESG-Risiken“, sagt Grimm. Im Grunde sei die ESG-Risikoanalyse daher ein Reifeimpuls für die gesamte Bank. „Um gute Entscheidungen zu treffen, muss sie alle Risiken kennen.“