Regulatorisch verpflichtend, strategisch sinnvoll
Seit der MaRisk-Novelle 2023 ist die Geschäftsmodellanalyse für Regionalbanken verbindlich. Sie wurde bereits 2014 durch die SREP-Leitlinien als Teil der aufsichtlichen Bewertung etabliert. BaFin und Bundesbank machen sie zu einem Prüfungsschwerpunkt bis 2027. Die Analyse ist also kein freiwilliges Tool, sondern regulatorisch verankert. Gleichzeitig bietet sie echten strategischen Mehrwert: Sie hilft, Chancen zu erkennen, Risiken zu begrenzen und Entscheidungen faktenbasiert zu treffen.
Strukturierte Analyse mit klarer Zielsetzung
Die Geschäftsmodellanalyse umfasst mehrere Stufen. Zunächst werden Strategie, regionale Ausrichtung und Geschäftsfelder betrachtet. Es folgen Umfeldanalyse, Wettbewerbsbeobachtung und makroökonomische Einschätzungen. Mit der quantitativen Analyse werden Rentabilität, Bilanzstruktur und Kapitalausstattung bewertet. Ergänzt wird dies durch eine qualitative Betrachtung von Organisation und Abhängigkeiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Finanzplanung und die Frage, ob die Strategie langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.
Fokus auf Rentabilität und Zukunftsfähigkeit
Ein zentrales Ziel ist die Bewertung, ob das Geschäftsmodell eine akzeptable Rendite liefert. Entscheidend ist dabei das Verhältnis der Eigenkapitalrendite (RoE) zu den Eigenkapitalkosten (CoE). Liegt der RoE langfristig darunter, besteht struktureller Handlungsbedarf. Geschäftsfeldanalysen zeigen, wo Kapital effizient eingesetzt wird und wo Potenziale liegen. Die Mittelfristplanung verbindet Strategie und wirtschaftliche Machbarkeit. So wird die Geschäftsmodellanalyse zum wirksamen Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Bankführung.
Dieser Artikel ist eine Kurzfassung unseres Beitrags in der Bankinformation, Ausgabe 52 (2025). Sie möchten mehr erfahren?