Lizenzanträge für Finanzdienstleistungen
Die Erbringung von Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen erfordert in Deutschland fast immer eine aufsichtliche Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sofern sich also ein Industrie- oder Handelsunternehmen dazu entschließt, eine eigene Bank, Leasinggesellschaft oder einen eigenen Zahlungsdienstleister als „Captive“ im Konzern zu gründen, ist dies mit der Beantragung einer entsprechenden Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bei der Bundesbank verbunden.
Im Rahmen eines solchen Erlaubnisverfahrens sind unter anderem die künftige Geschäftsstrategie, die aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen inkl. der Einhaltung der Funktionstrennung und weiterer regulatorischer Anforderungen, die geplante IT-Infrastruktur sowie die Mechanismen zum Management von mit der Tätigkeit verbundenen Risiken darzulegen.
Die Erteilung einer aufsichtlichen Lizenz nach KWG und ZAG erfordert zudem die Durchführung eines Inhaberkontrollverfahrens. Dabei werden anzeigepflichtige juristische und natürliche Personen entlang der künftigen Beteiligungsstrukturen einer Beurteilung hinsichtlich der Zuverlässigkeit und finanziellen Solidität unterzogen sowie unter Aspekten der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet. Das Inhaberkontrollverfahren kann insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen im Konzern mit viel Kommunikations- und Überzeugungsarbeit bei den Anzeigepflichtigen verbunden sein.
Nicht zuletzt stellen KWG und ZAG umfangreiche Anforderungen an die Qualifikation der Geschäftsleitung. Erlaubnisse nach KWG und ZAG werden deshalb nur erteilt, sofern nachgewiesen ist, dass diese die fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllt. Deshalb besteht für die Bestellung von Geschäftsleiter:innen eine Anzeigepflicht bei der BaFin.
zeb kennt aus diversen, erfolgreich durchgeführten Erlaubnisverfahren, unter anderem für Leasing, Factoring und Zahlungsdienste, die Komplexität solcher Prozesse. Der Beratungsansatz von zeb folgt daher in der Regel der Prämisse einer vollumfänglichen Begleitung und Unterstützung des Projektvorhabens. Ziel ist die Einreichung eines vollständigen und in sich konsistenten Erlaubnisantrags mit folgenden Schwerpunkten: