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Round Table in Frankfurt mit Dr. Elke König

Dr. Elke König, Exekutiv Direktorin des Single Resolution Boards (SRB): „Der Steuerzahler muss außen vor bleiben.“

„Dass die Bankenaufseher nach den Lehren aus der Finanzkrise 2008 die Zügel für die Banken straffen, ist weiterhin richtig“, so Dr. Elke König, Exekutiv Direktorin des Single Resolution Boards der EU (SRB), anlässlich eines neuerlichen zeb.Finanzmarkt Round Tables in Frankfurt. Die oberste Aufseherin über Europas 120 größte Banken wies vor Vorstandvertretern von Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken darauf hin, dass es ebenso vernünftig sei, den Gebrauch interner Risikomodelle, mit denen die Banken ihr erforderliches Eigenkapital selbst berechnen, einzuschränken. Statt „Schönrechnen“ werde so die Vergleichbarkeit zwischen den Instituten hergestellt, was zur Schaffung einheitlicher Bedingungen führe. Daher sei es richtig, so König in ihrem Statement, wenn die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag dem Baseler Rahmenwerk weitgehend folge. Die fast schon reflexartig von deutschen Banken und Sparkassen kommende Warnung vor Belastungen für die deutsche Wirtschaft und vor Einschränkungen in der Kreditversorgung, sei nach den Worten von Frau König nicht gegeben. Sie sehe sich in dieser Frage vielmehr im Einklang mit der Deutschen Bundesbank, die diese Kritik zurückweise und keinerlei Auswirkungen erwarte. Elke König: „Grundsätzlich sind Banken mit hoher Eigenkapitalausstattung auf Dauer für die Wirtschaft am förderlichsten, weil diese schwere Zeiten besser überstehen und so die Kreditversorgung stabilisieren können“. Wegen zu viel Eigenkapital sei jedenfalls noch kein Institut in Schieflage geraten, stellte König fest. In der sehr engagiert geführten Diskussion sei es nach den Worten von Frau König oberstes Credo, dass das gesamte Abwicklungssystem Stabilität für das Finanzsystem garantieren müsse. „Der Steuerzahler muss außen vor bleiben!“, so die klare Forderung der SRB-Chefin. Eine wichtige Aufgabe sei es überdies, europaweit einheitliche Kriterien für Insolvenzregelungen zu schaffen, um nationale Jurisdiktion und Praktiken ausschließen zu können. Eine vollständige europäische Einlagensicherung zu schaffen, sei oberste Zielsetzung ihrer Behörde.

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