Der 10. Juli 2027 ist für das Kreditgewerbe ein zentrales Datum. Ab dann greifen neue Regeln des EU-Pakets gegen Geldwäsche. Sparkassen müssen bis dahin ihre Abläufe an einheitliche europäische Standards anpassen und dabei eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Verstöße können erhebliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zu einer persönlichen Haftung der Vorstände.
Doch wo genau entsprechen die internen Prozesse bereits den künftigen Anforderungen und wo bestehen Lücken, die so schnell wie möglich geschlossen werden müssen? Mit diesen Fragen sind nun zahlreiche Sparkassen konfrontiert. Das folgende Fallbeispiel zeigt, wie wir ein Institut auf diesem Weg begleiten.
Für die Sparkasse stehen zu Beginn des Projekts fünf zentrale Aufgaben im Fokus:
1. Sicherungsmaßnahmen neu organisieren: Der Vorstand beabsichtigt, die Geldwäscheprävention weiterzuentwickeln und zu prüfen, welche Sicherungsmaßnahmen die Sparkasse künftig selbst übernimmt und welche weiterhin ausgelagert werden können.
2. Mehr Kundendaten erfassen: Für Neu- und Bestandskunden sind künftig deutlich mehr Informationen zu erheben, zu dokumentieren und zu bewerten. Das heißt: mehr Aufwand in der Kundenberatung.
3. Risiken früher erkennen: Die Verfahren zur Erkennung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung müssen weiterentwickelt werden. Kunden sind anhand zusätzlicher Kriterien zu bewerten und nach ihrem individuellen Risikoprofil einzuordnen.
4. IT fit machen für neue Vorgaben: Die IT-Systeme sind so auszubauen, dass verdächtige Kunden und Transaktionen automatisiert erkannt und ausgewertet werden können.
5. Prozesse und Mitarbeitende vorbereiten: Interne Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Abläufe müssen an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden. Schulungen sollen dafür sorgen, dass die neuen Anforderungen im Arbeitsalltag umgesetzt werden.
Der Rahmen steht, die Details folgen
Dieses Arbeitspaket abzuarbeiten, stellt für die Sparkasse bereits eine erhebliche Herausforderung dar. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die neuen Regulierungsvorschriften erst mit der Zeit konkretisieren. Zunächst gibt es die gesetzlichen Vorgaben, später folgen detaillierte Hinweise zur Auslegung (Durchführungsbestimmungen und Leitlinien). Die Sparkasse muss somit handeln, obwohl noch nicht alle Detailfragen geklärt sind.
Wo also anfangen? Um das zu entscheiden, ist Erfahrung in Regulierungsfragen nötig – die unsere Fachleute bei zeb seit Jahren sammeln. Sie beraten Sparkassen nicht nur im Bereich Geldwäscheprävention, sondern haben den Sektor auch bei der Einführung von neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben begleitet. Auf diesen Erfahrungen können wir beim EU-Geldwäschepaket aufbauen.