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Einführung MiFID-Pflichten und BaFin-Aufsicht in der Finanzanlagenvermittlerbranche
Nach zähen Verhandlungen und mit einer mehr als einjährigen Verspätung wurde die Novelle der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (NovFinVermV) im Herbst 2019 vom Bundesrat verabschiedet und veröffentlicht. Die darin enthaltenden neuen Anforderungen für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §§ 34f / 34h Gewerbeordnung (GewO) haben es in sich: Ab 1. August 2020 sind umfassende MiFID II-Pflichten anzuwenden, welche für die Branche die weitreichendste Verschärfung regulatorischer Anforderungen seit Einführung der FinVermV im Jahr 2012 darstellt.
Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2021 die FinVermV auf das WpHG migriert; zu diesem Zeitpunkt treten dann §§ 34f und 34h GewO und NovFinVermV außer Kraft. Wenngleich die FinVermVAnforderungen nach aktuellem Stand ohne wesentliche Änderungen in das WpHG überführt werden – die damit einhergehende künftige Beaufsichtigung durch die BaFin mit den entsprechenden Prüf- und Sanktionsmechanismen stellen für die Branche durchaus eine Zäsur dar.