

zeb und Osborne Clarke laden Sie zu einem gemeinsamen Webinar am 31. Mai 2023 von 10.00 - 11.30 Uhr ein, bei dem wir die den Anwendungsbereich der ECSO-VO innerhalb des derzeitigen Marktumfelds sowie die Chancen und Anforderungen einer ECSP-Lizenzierung diskutieren.
Hierbei berichten wir auch aus unserer Erfahrung bei de Begleitung von ECSP-Lizenzverfahren.
Wie sich Crowdfunding-Anbieter für eine erfolgreiche Zukunft positionieren
Für Crowdfunding-Anbieter ergibt sich erstmalig die Gelegenheit, sich als regulierte Finanzdienstleister am Markt für einen europaweiten zu Vertrieb positionieren. Dies wird durch eine Erlaubnis im Rahmen der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister für
Unternehmen (ECSP-VO) ermöglicht.
Auf dem Weg zu einem lizenzierten Schwarmfinanzierungsdienstleister müssen Anbieter
verschiedene betriebliche Anforderungen erfüllen, welche z.B. die Organisation, das Risikomanagement und Produktinformationen betreffen. Zudem ist es unerlässlich, dass Anbieter
einen Lizenzantrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Da ab November 2023 eine Lizenzierung für alle Anbieter im ECSP-Geschäft verpflichtend wird, besteht akuter Handlungsbedarf. Dabei stellt sich auch die Frage, wie die bisherigen Crowdfunding-Angebote über Nachrangdarlehen und Fronting-Bank zukünftig zu Schwarmfinanzierungsdienstleistungen nach der ECSP-VO stehen.
ist Senior Manager bei zeb und Leiter des dortigen Digital-Assets-Teams. Er ist einer der führenden deutschen Experten für DLT-Anwendungsfälle und digitale Geschäftsmodelle für FinTechs und Banken im Kapitalmarktbereich.
ist Senior Manager bei zeb und Mitglied der Practice-Gruppe Capital Markets. Er berät FinTechs, Banken und Asset Manager u.a. zu den Themen DLT, Kapitalmarktinfrastruktur und Lizenzierung.
ist Senior Consultant bei zeb und Mitglied der Practice-Gruppe Capital Markets. Seine Schwerpunkte umfassen u.a. die Entwicklung von Betriebsmodellen, betriebliche Reorganisation und Lizenzierung von FinTechs und Banken.
ist Partner bei Osborne Clarke und einer der führenden Anwälte in Deutschland, wenn es um die Beratung in kapitalmarktrechtlichen Fragen an der Schnittstelle zur Digitalisierung geht. Er unterstützt insbesondere seine Mandanten bei der Entwicklung neuer Produkte in einem digitalen Plattform- und Blockchain-Umfeld.
ist Partner bei Osborne Clarke und einer der führenden deutschen Anwälte im Kapitalmarktrecht für digitale Geschäftsmodelle. Er berät FinTechs und klassische Finanzdienstleister in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen für innovative Finanzprodukte und digitale Vertriebswege.
Tim Taesler ist Anwalt bei Osborne Clarke und berät nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts. Er unterstützt Mandanten bei der aufsichtsrechtlichen Umsetzung ihrer Geschäftsideen und den dafür notwendigen Lizenzverfahren.
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine separate Bestätigungsmail mit den Einwahldaten für das Business Event am 31. Mai 2023.