Neue makroprudenzielle Maßnahme der BaFin ab 2023
Neue makroprudenzielle Maßnahme der Bafin: Blick auf Kapital und RWAs wichtiger denn je
Mit Wirkung zum 01. Februar 2023 fixiert die BaFin die Anwendung neuer makroprudenzieller Maßnahmen:
- eines antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75% der RWAs inländischer Risikopositionen und
- eines Systemrisikopuffers in Höhe von 2,00% der RWAs für den Wohnimmobiliensektor an
Auslöser sind die von der BaFin identifizierten zyklischen Risiken sowie Risiken im inländischen Wohnimmobilienmarkt insb. durch dynamische Preisentwicklungen und expansives Kreditwachstum
Anstieg der Mindestkapitalquote aufgrund antizyklischem Kapitalpuffer um rd. 0,75%punkte ist für nationale Regionalbanken fest einzuplanen
Höhe des Systemrisikopuffers ist abhängig von der finalen Verlautbarung und institutsspezifischer Relevanz wohnwirtschaftlicher Immobilienfinanzierungen
zeb erwartet insgesamt Anstieg der Mindestkapitalanforderungen um 1,15 %punkte - ggf. auch mehr
Die Angemessenheit des institutsindividuellen Managementpuffers und der resultierenden Zielquote sollte auf dieser Basis geprüft werden