EU-Entgelttransparenzrichtlinie vertagt? Von wegen!
Warum Deutschland zwar die Frist verpasst hat, Finanzdienstleister mit der Umsetzung aber trotzdem nicht länger warten sollten.
Seit Montag, 1. Juni 2026, ist klar: Deutschland wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht in nationales Recht umsetzen. Für Sparkassen und andere Finanzdienstleister bedeutet das aber keineswegs Entwarnung. Im Gegenteil: Der Handlungsdruck steigt eher noch.
In dieser Folge unseres Podcast zeb.Sound of Finance sprechen zwei unserer zeb.HR-Expert:innen - Christian Kossendey und Johanna Szabó - darüber, warum die ausgebliebene nationale Umsetzung kein Grund zum Abwarten ist, welche unmittelbaren Risiken sich insbesondere für Finanzdienstleister ergeben und weshalb die Richtlinie schon jetzt bei der rechtlichen Auslegung eine wichtige Rolle spielt.
Im Mittelpunkt stehen die neuen Anforderungen an Vergütungssysteme, Recruiting, Auskunftsansprüche und Berichtspflichten – ebenso wie die Frage, welche Besonderheiten tarifgebundene Häuser beachten müssen.
Außerdem geht es um außertarifliche Zulagen, variable Vergütung und die praktische Vorbereitung in den Instituten: von aktuellen Stellenbeschreibungen über die Prüfung von Lohnarten bis hin zu belastbaren Kriterien für transparente und diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen.
Die Folge zeigt: Auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz ist die Richtlinie für viele Häuser längst ein Thema der Gegenwart.