Professionelle Betrugserkennung ist ein Muss
Entdeckung erfolgt meist über Dritte – Ausbau eigener Kompetenzen erforderlich
Um falsch abgerechneten Leistungen auf die Spur zu kommen, sind die Krankenversicherungen heute fast ausschließlich auf externe Hinweise angewiesen. Häufig sind es andere Versicherer oder Krankenversicherungen, die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Verbände oder die Presse, die den Versicherern die entsprechenden Informationen liefern. Interne Kontrollmaßnahmen sind bisher oft wenig effektiv. Doch gerade hier liegt ein entscheidender Hebel, um die Aufdeckung und Verfolgung durch die eigene Organisation voranzutreiben. Die Aufdeckung durch Dritte alleine reicht nicht aus, um Betrugsfälle signifikant einzudämmen.
Datengetriebene Erkennungsmöglichkeiten perspektivisch relevant
Krankenversicherer verfügen heute im Wesentlichen über drei Stellhebel zur aktiven Betrugserkennung:
1. Beschäftigte
Die Sensibilisierung der Belegschaft durch Investitionen in Schulungen oder spezielle Kommunikationsmaßnahmen sowie die Einführung und Sicherstellung manueller (Zufalls-)Kontrollen sind ein erster wichtiger und schnell umsetzbarer Schritt zum Aufbau eines internen Kontrollsystems.
2. Organisation
Die Etablierung einer speziellen Organisationseinheit, bspw. als Teil eines umfassenden Corporate-Compliance-Systems, die das gesamte vorhandene Know-how zur Erkennung von Betrugsfällen (ggf. erreicht durch ein externes Hinweisgebersystem) bündelt, kann die Schlagkraft der eigenen Organisation in der Betrugsbekämpfung enorm steigern.
3. Daten/IT
Der Einsatz von Machine-Learning-Verfahren ermöglicht es, die Nutzung und Auswertung von Daten zu forcieren und bspw. die Identifizierung von systematischem Betrug bei der Abrechnung von Gesundheitsleistungen durch Leistungserbringer deutlich zu verbessern.
Insbesondere datengetriebene Erkennungsmöglichkeiten gewinnen perspektivisch an Bedeutung. Lesen Sie mehr in Teil 2 dieser Serie.