Regulierung: Onsite Inspection

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zeb unterstützte eine deutsche Großbank bei der Beseitigung von Feststellungen im Bereich des Regulatory Reportings. Im Rahmen einer umfangreichen On-Site-Inspection wurde eine Reihe teilweise schwerwiegender Findings durch die Prüfer moniert, die die Qualität und Stabilität der COREP-Meldung betreffen. Die Prüfer bezweifeln dabei explizit, dass die konzernweiten Vorgaben der Mutter hinreichend sind, um sowohl in der Gruppenmeldung, als auch in den Einzelinstitutsmeldungen korrekte und konsistente Meldungen abzugeben. In der Folge wurde seitens der Prüfer akribisch und kritisch die ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel verfolgt.

Herausforderung

Erwartungen der Aufsicht verstehen

zeb analysierte eingehend den Prüfungsbericht der Aufsicht und clusterte identifizierte Problembereiche nach thematisch und prozessualen Gesichtspunkten. Dabei wurde besonderer Wert auf die gesamthafte Beurteilung aller Feststellungen gelegt, um themenübergreifende Lösungsansätze herauszuarbeiten. In engem Austausch mit dem Kunden wurde mittels Best-Practice Ansatz ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen und aufwandsschonenden Beseitigung der Feststellungen entwickelt. Ein Schwerpunkt hierbei lag in den Themenbereichen der Datenqualitätssicherung und der Stabilisierung und Automatisierung von Meldeprozessen. Zudem wurde ein Konzept für eine gesamtheitlichen Konzern-Governance im Aufsichtsrecht entwickelt und Umgesetzt, die alle Aspekte von der Konzeption einer Dokumentenhierarchie, über die Spezifikation fachlicher Konzern-weiter Vorgaben bis hin zur Ausgestaltung und Implementierung von Entsprechenserklärungen der Konzerntöchter umfasst. Zur Einhaltung der von der Aufsicht ambitioniert gesetzten Fristen zur Abarbeitung der Feststellungen wurde eine zielgerichtete Roadmap entwickelt, die als Basis zur turnusmäßigen Abstimmung mit der Aufsicht diente. Diese beinhaltete sowohl kurzfristige Workarounds um unmittelbar schwerwiegende Findings abzustellen, aber auch eine plausible, nachvollziehbare und glaubhafte mittelfristige Maßnahmenplanung, um eine nachhaltige Behebung aller Feststellungen zu gewährleisten.

Ergebnisse

Stringente und Transparente Abarbeitung der Feststellungen

zeb unterstützte die Abarbeitung der Feststellung durch die Entwicklung und Umsetzung einer Konzern-Governance für das Aufsichtsrecht sowie der Implementierung neuer Melde- und Qualitätssicherungstools, welche die Qualität der angegebenen Meldungen durch Cross-Validierungen verschiedener Datenquellen erheblich verbessert und durch eine Erhöhung des Automatisierungsgrad zur Stabilisierung der Meldeabläufe beiträgt. Zudem etablierte zeb neue, schlanke Prozesse im Rahmen der Zulieferung zur Gesamtkonzernmeldung und beriet in der Kommunikation hinsichtlich Berichtsständen an und Rückfragen von der internen und externen Revision. Alle Findings konnten fristgerecht und zur Zufriedenheit der Aufsicht abgestellt werden. Zudem konnten signifikante Potenziale zu Verbesserung der Effizienz in den Meldeabläufen gehoben werden, womit für den Kunden ein anhaltender Nutzen entstanden ist.

Fazit

Abarbeitung von Feststellung als Chance verstehen

In diesem Projekt wurde es geschafft, die Notwendigkeit, Mängel zu beseitigen, auch als Chance zu nutzen, mittels Prozessoptimierungen, Automatisierungen und Erhöhung der Qualität melderelevanter Daten, auch langfristig von den Umsetzungen zu profitieren. Die Implementierung einer stringenten Konzern-Governance im Aufsichtsrecht stellt die hinreichende Bedingung dar, in komplexen Konzernstrukturen durch zentrale Vorgeben und deren strukturierten Implementierungen konsistente und harmonisierte aufsichtsrechtliche Meldungen auf Instituts- und Konzernebene einzureichen. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren dabei die Wahrung einer gesamtheitlichen Bewertungsperspektive aus Sicht unseres Kunden, der Einsatz eines erfahrenen interdisziplinären Teams aus aufsichtsrechtlichen Fach-, IT- und Prozess- Experten, sowie die enge Einbeziehung aller Stakeholder. Dabei sorgte unsere Erfahrung im Bereich der Aufsichtskommunikation für eine stets klare und verbindliche Darstellung des Vorgehensmodels und der Statusstände gegenüber der Aufsicht und diente so als eine grundlegende Basis für die erfolgreiche Abmeldung der Feststellungen.