Eine Person, die rote Schnur hält

Die Tücken der Freiheit

Mit der 9. MaRisk-Novelle erfolgt ein grundlegender Perspektivwechsel: weniger Detailvorgaben, mehr Eigenverantwortung. Das eröffnet Sparkassen neue Freiräume im Risikomanagement. Doch gleichzeitig müssen sie ihre Entscheidungen sauber dokumentieren und absichern. Wie sich dieser Balanceakt meistern lässt, zeigt dieser Werkstattbericht.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Neue Freiheiten nachvollziehbar nutzen. Die 9. MaRisk-Novelle schafft Spielräume statt neuer Detailvorgaben. Sparkassen können ihre Prozesse stärker an Größe und Risikoprofil ausrichten. Entscheidend ist jedoch, jede Abweichung von Standardlösungen nachvollziehbar zu begründen und prüfungssicher zu dokumentieren.

  2. Bloß nicht isoliert umsetzen. Die Novelle greift in viele Bereiche ein – von Governance und Nachhaltigkeitsrisiken bis zur internen Revision. Zudem werden IT- und Cyberthemen anders behandelt. Wer alle Anforderungen im Gesamtbild betrachtet, vermeidet Doppelarbeit und setzt regulatorische Vorgaben effizienter um.

  3. Erst analysieren, dann priorisieren. Nicht jede Arbeitsanweisung muss überarbeitet werden. Eine strukturierte Gap-Analyse zeigt schnell, wo Handlungsbedarf besteht, welche Erleichterungen genutzt werden können und welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten. Das spart Zeit und Personal.  

Das Projekt

Die 9. MaRisk-Novelle stellt Sparkassen vor eine ungewohnte Herausforderung. Im Gegensatz zu früheren Novellen enthält sie weniger neue Detailvorgaben. Stattdessen verfolgt die Bankenaufsicht einen grundlegend anderen Ansatz: Institute erhalten mehr Spielraum, ihr Risikomanagement entsprechend ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell zu gestalten. Gerade kleinere Sparkassen können dadurch den Aufwand spürbar reduzieren. Gleichzeitig wächst jedoch die Eigenverantwortung. Wer die neuen Freiheiten nutzen will, muss seine Entscheidungen nachvollziehbar begründen und bei Prüfungen sauber dokumentieren. Genau hier zeigt sich die Komplexität für die Sparkasse in unserem Fallbeispiel.

Keine Standardantworten

Die neuen Anforderungen müssen bis zum 1. Januar 2027 umgesetzt sein. Dabei bereitet das neue Regelwerk selbst weniger Kopfzerbrechen als die Frage nach der richtigen Vorgehensweise. Welche Arbeitsanweisungen können unverändert bestehen bleiben? Wo sind Anpassungen erforderlich? Und an welchen Stellen lassen sich die neuen Spielräume sinnvoll nutzen? Auf diese Fragen gibt es keine Standardantworten – jede Sparkasse muss sie für sich beantworten.

Hinzu kommt, dass sich die Änderungen über zahlreiche Bereiche der Sparkasse erstrecken. Nachhaltigkeitsrisiken müssen künftig noch stringenter ins Risikomanagement einbezogen werden. Gleichzeitig sind zahlreiche IT- und Cyberrisiken klarer von den MaRisk abzugrenzen und werden zukünftig durch die EU-Vorgaben zur IT-Sicherheit (DORA) geregelt. Auch Governance, Dokumentation, Auslagerungsmanagement und die interne Revision sind von den Änderungen betroffen. Die MaRisk-Novelle muss also unter Berücksichtigung vieler verschiedener regulatorischer Richtlinien umgesetzt werden.

Warum eine Zusammenarbeit mit zeb?

Den Überblick zu behalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Eine prüfungssichere MaRisk-Umsetzung erfordert Zeit, personelle Kapazitäten und fundiertes regulatorisches Know-how. zeb unterstützt Sparkassen dabei, den konkreten Handlungsbedarf strukturiert zu identifizieren, die neuen Spielräume sachgerecht zu nutzen und die Umsetzung mit weiteren regulatorischen Vorhaben abzustimmen. Grundlage hierfür sind unsere langjährige Erfahrung aus regulatorischen Transformationsprojekten und unser tiefes Verständnis der aufsichtsrechtlichen Standards.

Das Vorgehen

Zu Beginn analysieren wir gemeinsam mit der Sparkasse den konkreten Handlungsbedarf. Wir prüfen, welche Anforderungen relevant sind, wo bestehende Regelungen ausreichen und an welchen Stellen die neuen Freiräume der MaRisk genutzt werden können.

Darauf aufbauend führen wir eine strukturierte Gap-Analyse durch – eine Art Gesundheitscheck für das Institut. Dabei vergleichen wir die neuen MaRisk-Anforderungen mit den bestehenden Prozessen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Das bewährte Vorgehen ermöglicht einen Überblick über alle erforderlichen Anpassungen.

Handlungsbedarf konsequent priorisieren

Aus den Ergebnissen entsteht eine priorisierte Aufgabenliste. Mithilfe einer Ampellogik zeigen wir im nächsten Schritt,

  • welche Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden müssen,
  • welche Anpassungen mittelfristig erfolgen können,
  • wo kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
     

Anschließend bündeln wir die Maßnahmen zu überschaubaren Arbeitspaketen und setzen sie gemeinsam mit der Sparkasse schrittweise um. Tempo und Reihenfolge orientieren sich an den personellen Kapazitäten des Instituts. Die Deadline bleibt allerdings fest vorgegeben: Spätestens bis zum 1. Januar 2027 wird die 9. MaRisk-Novelle in der Sparkasse implementiert sein.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

 
Christian Klaus, Partner, zeb

Christian Klaus

Partner

Dr. Ulf Morgenstern, Senior Manager, zeb

Dr. Ulf Morgenstern

Senior Manager