Die 9. MaRisk-Novelle stellt Sparkassen vor eine ungewohnte Herausforderung. Im Gegensatz zu früheren Novellen enthält sie weniger neue Detailvorgaben. Stattdessen verfolgt die Bankenaufsicht einen grundlegend anderen Ansatz: Institute erhalten mehr Spielraum, ihr Risikomanagement entsprechend ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell zu gestalten. Gerade kleinere Sparkassen können dadurch den Aufwand spürbar reduzieren. Gleichzeitig wächst jedoch die Eigenverantwortung. Wer die neuen Freiheiten nutzen will, muss seine Entscheidungen nachvollziehbar begründen und bei Prüfungen sauber dokumentieren. Genau hier zeigt sich die Komplexität für die Sparkasse in unserem Fallbeispiel.
Keine Standardantworten
Die neuen Anforderungen müssen bis zum 1. Januar 2027 umgesetzt sein. Dabei bereitet das neue Regelwerk selbst weniger Kopfzerbrechen als die Frage nach der richtigen Vorgehensweise. Welche Arbeitsanweisungen können unverändert bestehen bleiben? Wo sind Anpassungen erforderlich? Und an welchen Stellen lassen sich die neuen Spielräume sinnvoll nutzen? Auf diese Fragen gibt es keine Standardantworten – jede Sparkasse muss sie für sich beantworten.
Hinzu kommt, dass sich die Änderungen über zahlreiche Bereiche der Sparkasse erstrecken. Nachhaltigkeitsrisiken müssen künftig noch stringenter ins Risikomanagement einbezogen werden. Gleichzeitig sind zahlreiche IT- und Cyberrisiken klarer von den MaRisk abzugrenzen und werden zukünftig durch die EU-Vorgaben zur IT-Sicherheit (DORA) geregelt. Auch Governance, Dokumentation, Auslagerungsmanagement und die interne Revision sind von den Änderungen betroffen. Die MaRisk-Novelle muss also unter Berücksichtigung vieler verschiedener regulatorischer Richtlinien umgesetzt werden.
Warum eine Zusammenarbeit mit zeb?
Den Überblick zu behalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Eine prüfungssichere MaRisk-Umsetzung erfordert Zeit, personelle Kapazitäten und fundiertes regulatorisches Know-how. zeb unterstützt Sparkassen dabei, den konkreten Handlungsbedarf strukturiert zu identifizieren, die neuen Spielräume sachgerecht zu nutzen und die Umsetzung mit weiteren regulatorischen Vorhaben abzustimmen. Grundlage hierfür sind unsere langjährige Erfahrung aus regulatorischen Transformationsprojekten und unser tiefes Verständnis der aufsichtsrechtlichen Standards.