Maßgebliche Treiber des regulatorischen Rahmens sind die nachfolgenden Standardsetter und Aufsichtsbehörden:
Auf globaler Ebene entwickeln das Financial Stability Board (FSB) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) laufend neue regulatorische Vorgaben und berücksichtigen hierbei Erkenntnisse aus der makro- und mikroprudenziellen Beaufsichtigung sowie der laufenden (gesellschafts-)politischen Debatte.
Diese globalen Anforderungen überführt die EU im sog. Trilog-Verfahren der drei wesentlichen Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) in das Europäische Regelwerk, insbesondere die Capital Requirements Regulation (CRR) und die Capital Requirements Directive (CRD). Zudem delegieren sie die Erarbeitung weiterer technischer Spezifizierungen durch die European Banking Authority - EBA - (ITS und RTS) und entscheiden abschließend über die entsprechenden Ausarbeitungen.
Darüber hinaus wurde mit der Entwicklung der Bankenunion ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung des aufsichtlichen Regimes in der EU beigetragen. Diese besteht aus den drei Säulen, dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der die Befugnisse für die Beaufsichtigung der Institute neu geregelt hat, dem einheitlichen Abwicklungsregime, welches insbesondere das Vorgehen zur Bewältigung von Schieflagen der Banken weiterentwickelt, sowie den einheitlichen Anforderungen an die Einlagensicherung. Gleichzeitig sind Kompetenzen zwischen bestehenden Institutionen neu geregelt worden bzw. neue Institutionen wie das Single Resolution Board (SRB) neu entstanden.
Ein zusätzlicher Treiber der Dynamik sind die Aufsichtsbehörden, insbesondere die EZB, die fortwährend den Fokus ihrer Prüfungstätigkeiten neu ausrichtet. Basis hierfür sind die regelmäßig überarbeiteten Aufsichtsprioritäten, also die Fokusthemen der Aufseher auf Basis von Erkenntnissen von Risikobewertungen, makroökonomischen Entwicklungen und lessons learned aus der Aufsichtstätigkeit, insbesondere aus dem harmonisierten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP). Die Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren ihre Prüfungsaktivitäten weiter intensiviert – dies bezieht sich auf die turnusmäßigen Vor-Ort-Prüfungen sowie systematische, flächendeckende Prüfungen zu Schwerpunktthemen (bspw. dem targeted Review of Internal Models, TRIM).
Schließlich entwickeln darüber hinaus auch nationale Aufsichtsbehörden die Anforderungen weiter, um entweder nationalen rechtlichen und strukturellen Besonderheiten Rechnung zu tragen bzw. die durch die EZB für signifikante Institute (SI) entwickelten Grundsätze unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips auf die sogenannten nicht-signifikante Institute (LSI) zu übertragen.