Digital-Assets- und DLT-Regulierung, Digital Assets and DLT regulation

Regulierung als Treiber für die Einführung von DLT und Digital Assets

Gut durchdachte regulatorische Guidance und Grenzen sind treibende Kraft für die weitere Einführung von DLT und Digital Assets.

 

Während in den Anfängen von DLT und Digital Assets das Fehlen dieser Vorgaben die Einführung von DLT und Digital Assets bei traditionellen Finanzinstituten verlangsamte, haben viele Länder inzwischen damit begonnen, entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies ermöglicht es Banken und anderen (Finanz-)Unternehmen, Use Cases in einer geschützten Umgebung zu testen. Darüber hinaus haben die jüngsten Turbulenzen in der Kryptobranche, die unter anderem durch den Zusammenbruch von FTX, Celsius usw. verursacht wurden, die Notwendigkeit weiterer Regulierung zum Schutz von Marktteilnehmern und Anlegern klar aufgezeigt.

Interessanterweise ist es aber auch die Ausgestaltung der Regulierungen, welche heute noch verhindert, dass DLT ihr volles Potenzial ausschöpfen kann. Besonders zutreffend ist dies im Kontext der Ausführung von Transaktionen auf Basis von Smart Contracts. Weitere regulatorische Änderungen sind daher wahrscheinlich und notwendig, wenn sich DLT durchsetzen soll. Zur Veranschaulichung: Im Immobilienbereich ist der Eigentümerwechsel bei Gebäuden derzeit in den meisten Rechtsordnungen mit dem Gang zum Notar und einer Änderung im Grundbuch verbunden. Der bloße Austausch eines Tokens reicht daher nicht, um einen Eigentümerwechsel zu vollziehen. Eine indirekte Tokenisierung über SPVs mag als Übergangsmodell dienen, widerspricht aber dem Grundgedanken der DLT. Gleiches gilt für Asset Servicing, bei dem die Geldseite nicht kryptobasiert geschehen kann.

Nichtsdestotrotz haben Regulierungsbehörden, insbesondere in Europa, eine führende Position eingenommen, und die rechtlichen Rahmenbedingungen für DLT und Digital Assets entwickeln sich laufend weiter. Die EU, Großbritannien, die Schweiz, Liechtenstein und einige andere europäische Länder haben entsprechende Gesetze initiiert, verabschiedet oder umgesetzt. Gleiches gilt auch für die Regulierungsbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Singapur oder Hongkong. Worauf haben sich die Regulatoren bisher also konzentriert?

 

„Durchdachte regulatorische Rahmenbedingungen sind der Schlüssel für die Einführung von DLT und Digital Assets. Mit mehr regulatorischer Klarheit wird sich die institutionelle Akzeptanz von DLT- und DA-Anwendungsfällen weiter beschleunigen.“

Cedric Lüscher, Manager, zeb

Nomenklatur Digital Assets

Zunächst mussten die Begriffe DLT und Digital Assets, einschließlich der damit verbundenen Klassifizierungen, in Gesetzestexten verankert werden. Auf europäischer Ebene werden Kryptowährungen durch die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) reguliert, während Security Token größtenteils unter das DLT Pilot Regime fallen. In Deutschland unterliegen Kryptowährungen, Utility Token und Security Token dem Kreditwesengesetz (KWG), während das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) Kryptowertpapiere reguliert. In der Schweiz wurden mit dem DLT-Gesetz mehrere kapitalmarktbezogene Gesetze geändert und Regelungen für Kryptowährungen und tokenisierte Vermögenswerte geschaffen (d. h. Einführung spezifischer Rechte für ledgerbasierte Wertpapiere). Gleiches gilt für Liechtenstein mit dem TVTG.

Digital Assets und AML-Compliance

Ein natürlicher Schwerpunkt der Regulierungsbehörden ist AML-Compliance, d. h. die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, durch die Nutzung pseudonymer oder anonymer Digital Assets. Für europäische Finanzinstitute formuliert die europäische Geldtransferverordnung, die weitgehend den im Juni 2019 aktualisierten FATF-Leitlinien folgt („Travel Rule“), Regeln zur Verringerung der Anonymität von Transaktionen mit Digital Assets. Sie verschärft die AML-Anforderungen für Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Digital Assets. Gerade in Deutschland und der Schweiz wurden so die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft und in der deutschen KryptoWTransferV (Kryptowertetransferverordnung) und der schweizerischen GwV (Geldwäschereiverordnung) festgelegt. Diesen Verordnungen folgend sind Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASP) verpflichtet, bei Digital-Asset-Transfers zwischen VASPs bestimmte Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Transfers auszutauschen. Im Kontext von pseudonymen DLT-Transaktionen bedeutet dies, dass Digital-Assets-Anbieter mühselig kundenidentifizierende Informationen wie Namen und Walletadressen von Auftraggebern und Empfängern von Transfers austauschen müssen. Finanzinstitute mit der Absicht, Digital-Assets-Angebote einzuführen, sind also nicht nur intern gefordert. Vielmehr gilt es auch, gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern standardisierte Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle zum Austausch der entsprechenden Informationen aufzusetzen.  

Regulierung für Digital-Assets-Dienstleistungen

Hinsichtlich der Lizenzierung einzelner Anwendungsfälle, z. B. der Verwahrung oder Vermittlung von Digital Assets, verfolgen die verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Ansätze. Während in der Schweiz keine Einzellizenzen für Krypto-Anwendungsfälle erteilt werden, gibt es beispielsweise in Deutschland separate Lizenzen für Kryptoverwahr- oder Kryptovermittlungsgeschäfte. Letzteres gilt auch für Liechtenstein, das zehn Rollen für VASP definiert hat. Das zeb-Team gibt Ihnen gerne einen Überblick über die Situation in Ihrem jeweiligen Land.

Regulation of DLT-based market infrastructure

Neben der angebotsorientierten Regulierung von Digital Assets steht auch die DLT-basierte, d. h. dezentrale Marktinfrastruktur als solche im Fokus. Auf EU-Ebene wurden erste regulatorische Elemente in das DLT Pilot Regime aufgenommen, das einen innovationsfreundlichen Rahmen für DLT-basierte Abwicklungssysteme, multilaterale Handelssysteme und Kombinationen aus beiden schaffen soll. Es befreit Provider von Marktinfrastrukturen von bestimmten regulatorischen Pflichten. In der Schweiz werden DLT-basierte Marktinfrastrukturen durch das DLT-Gesetz reguliert. Dieses konzentriert sich in erster Linie auf den Betrieb von DLT-Handelsplätzen und die Durchführung des Handels mit Digital Assets. Die deutsche Regulierung im Kontext DLT-basierter Marktinfrastrukturen befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium und befasst sich im eWpG vor allem mit Kryptowertpapierregistern.

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